Prüfungsamt
Aktuelles
- Die Prüfungen im Konsekutiv- und Simultandolmetschen (M.A. Konferenzdolmetschen und Diplomdolmetschen) werden voraussichtlich in der Woche ab dem 20. Februar 2012 (KW 08) stattfinden.
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Feierliche Übergabe der Diplome und Zeugnisse 2012
Prüfungstermine
- Wintersemester 2011/12
- Sommersemester 2012
- Prüfungsdeckblatt für Leistungsüberprüfungen, Teilmodulprüfungen oder Modulprüfungen
- Formular zu Abmeldung von einer Leistungsüberprüfung, Teilmodulprüfung oder Modulprüfung
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FAQs B.A.-Arbeit und mündliche Prüfung
Diese FAQs dienen dazu den Studierenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten, allgemeinen Informationen zur B.A.-Arbeit und der mündlichen B.A.-Prüfung zu geben. Genauere Informationen zur B.A- Arbeit sowie zur mündlichen Prüfung findet man in §12, §13 und §14 der B.A.-Prüfungsordnung.
Prüfungsordnungen
Bachelor-Studiengang
Master-Studiengang
- Prüfungsordnung für den Studiengang M.A. (Master of Arts) Konferenzdolmetschen
- Prüfungsordnung für den Studiengang M.A. (Master of Arts) Sprache, Kultur, Translation
Diplomstudiengänge
- Zulassungsvoraussetzungen (gültig für alle Diplom-Prüfungsordnungen)
- Änderungen der neuen Prüfungsordnungen
- Dipl.-Übersetzer(in)
- Dipl.-Dolmetscher(in)
- Neue Studienordnung
Promotion und Habilitation
Informationen zu Praktika im BA/MA
Leistungserfassung BA/MA
- Formular Bachelor SKT zweisprachig
- Formular Bachelor SKT einsprachig
- Formular Master SKT zweisprachig
- Formular Master SKT einsprachig
- Formular Master Konferenzdolmetschen
Benutzung von Wörterbüchern (Diplomprüfung)
Laut Beschluß des Prüfungsausschusses gilt folgende Regelung für die Benutzung von Wörterbüchern: In den schriftlichen Sprachen-Prüfungen ist die Benutzung von Print-Wörterbücher in einer praktikablen Anzahl zugelassen. Die Zulassung umfaßt einsprachige und zweisprachige gemeinsprachliche Wörterbücher (auch mit enzyklopädischem Teil) und Spezialwörterbücher (wie z.B. Synonymwörterbücher u.ä.) des jeweiligen Sprachenpaars. In den fachsprachlichen Klausuren sind neben den bisher schon erlaubten, selbst erstellten Karteien und Glossaren nun auch ein- und zweisprachige Fachwörterbücher zugelassen. Weiterhin gilt natürlich, daß der gelbe Duden "Deutsche Rechtschreibung", 21. Auflage oder neuer, der beide Rechtschreibungen enthält, in allen schriftlichen Prüfungen in die deutsche Sprache zugelassen ist, also auch in den Ergänzungsfächern. "In einer praktikablen Anzahl" ist so zu verstehen, daß alle mitgebrachten Wörterbücher, Glossare und Karteien und sonstigen zugelassenen Hilfsmittel auf dem jeweiligen Tisch (Arbeitsplatz) der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten Platz finden müssen. Die Lagerung von Wörterbüchern im Gang, auf dem Boden oder unter dem Tisch ist nicht erlaubt.