Akademisches Auslandsamt
- Abteilung Internationales Mainz
- Allgemeine Informationen zur Vorbereitung eines akademischen Auslandsaufenthalts
- Informationen zum Studium in Germersheim für ausländische Studierende (Deutsch als Fremdsprache: BA 3 Jahre, MA 2 Jahre)
- Wegweiser für Jobs und Praktika im Ausland
- DAAD
Aufgaben und Sprechzeiten der MitarbeiterInnen
Die Sprechstunden finden - wenn nicht anders angegeben - in Raum 118 (Altbau Erdgeschoss) statt.
Sie erreichen uns auch unter: Telefon 0 72 74 / 508-35 118, Fax 0 72 74 / 508-35 428
Die Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit finden nach Terminvereinbarung über E-Mail statt.
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- stellvertretende Leitung
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nach Vereinbarung
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- Betreuung der Unterkunft für
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Di 12.-14.00 Uhr
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- Leitung Akademisches Auslandsamt
- EU-Programme - Studierenden- und Dozierenden- Mobilität |
Mo 14.45-16.00 Uhr
Do 09.00- 09.30 Uhr (Semester) |
Zwischenvermietung von Zimmern an Austauschstudierende
Wer an Austauschstudierende (zwischen-)vermieten möchte, kann die Angaben zum Mietobjekt in das entsprechende Formular eintragen und es uns per E-Mail an akadauslandsamt06@uni-mainz.de zuschicken, in den Briefkasten des Auslandsamts, Raum 118, einwerfen oder per Post - Auslandsamt am FTSK, An der Hochschule 2, 76711 Germersheim - zusenden.
Die Angebote zur Zwischenvermietung werden vom Auslandsamt an Studierende im Ausland weitergeleitet - nach Möglichkeit informieren wir den (Zwischen-) Vermieter darüber, an wen - mit der Aufforderung, sich innerhalb einer bestimmten Frist beim Vermieter zu melden. Damit endet unsere Mittlerfunktion. Die Studierenden müssen sich direkt mit dem (Zwischen-)Vermieter in Verbindung setzen, um z.B. zu klären, auf welches Konto die Miete zu überweisen ist, wo sie Anfang Oktober (die Austauschstudierenden müssen spätestens am 15.10. in Germersheim sein) den Schlüssel erhalten, usw. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, bitten wir darum, uns mit dem Formular Zwischenvermietung-abgeschlossen unter Angabe des Namens und der Heimatuni des/der Austauschstudierenden zu informieren. Erhalten wir nach Ablauf der Frist vom (Zwischen-)Vermieter keine Nachricht über den Abschluss einer Mietvereinbarung, wird das Angebot an die nächsten Interessenten weitergegeben.
Noch einige Hinweise:
Denken Sie daran, dass bei einer vom Vermieter erlaubten Zwischen- = Unter-vermietung der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter verantwortlich ist für alles, was in diesem Zimmer geschieht. Deshalb ist es ratsam, eine Kaution in entsprechender Höhe zu verlangen, vor allem dann, wenn Gegenstände im Zimmer bleiben sollten, die dem Hauptmieter gehören. Geben Sie unter Anmerkungen alles an, was zusätzlich wichtig sein könnte, z.B. ob es Haustiere in der WG gibt (wg. möglicher Allergien), ob die WG prinzipiell rauchfrei ist oder eben nur für das zu vermietende Zimmer ein/e Nichtraucher/in gesucht wird.