Studierendensekretariat

Das Studierendensekretariat hilft Ihnen gerne in folgenden zulassungs-und immatrikulationsrechtlichen Belangen sowie organisatorischen Angelegenheiten während des Studiums weiter:

Zeittafel

Semesterzeiten
Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März
Sommersemester: 1. April bis 30. September

Vorlesungszeiten

Wintersemester 2011/12
 Vorlesungszeit:
 24.10.2011  Vorlesungsbeginn
 18.02.2012  Vorlesungsende
 Vorlesungsfreie Zeiten:
 01.11.2011  Allerheiligen
19.12.2011-07.01.2012  Weihnachtsferien
Sommersemester 2012
 Vorlesungszeit :
 16.04.2012  Vorlesungsbeginn
 21.07.2012  Vorlesungsende
 Vorlesungsfreie Zeiten:
 01.05.2012 Maifeiertag
 17.05.2012 Christi Himmelfahrt
 28.05.2012 Pfingstmontag
 07.06.2012 Fronleichnam
Wintersemester 2012/13
 Vorlesungszeit:
 22.10.2012  Vorlesungsbeginn
 09.02.2013  Vorlesungsende
 Vorlesungsfreie Zeiten:
 01.11.2012  Allerheiligen
23.12.2012-06.01.2013  Weihnachtsferien
Sommersemester 2013
 Vorlesungszeit :
 15.04.2013  Vorlesungsbeginn
 20.07.2013  Vorlesungsende
 Vorlesungsfreie Zeiten:
 01.05.2013 Maifeiertag
 09.05.2013 Christi Himmelfahrt
 20.05.2013 Pfingstmontag
 30.05.2013 Fronleichnam

Bewerbung

Der Fachbereich vergibt die Studienplätze selbst. Deutsche, BildungsinländerInnen (AusländerInnen mit deutscher Hochschulreife) und ausländische StudienbewerberInnen müssen vor Semesterbeginn (bei Studienbeginn im Wintersemester bis spätestens 15. Juli für den B. A. und 1. Juni für die beiden M. A.) einen Antrag auf Zulassung zum Studium am FTSK stellen.
Dieser Antrag (zweiseitiges Formular) für den Bachelor und die beiden Master kann als pdf-Datei unter http://www.fb06.uni-mainz.de/254.php (Anträge und Formulare) abgerufen und ausgedruckt werden. Alle erforderlichen Unterlagen, die unter »Anlagen« auf dem jeweiligen Zulassungsantrag aufgeführt sind, müssen auf dem Postweg an folgende Adresse gesandt werden:

Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft
Studierendensekretariat
An der Hochschule 2
76726 Germersheim

Einschreibung

Nach Bearbeitung des Antrages erhält der Bewerber/die Bewerberin in der Regel in der ersten Augusthälfte einen Zulassungsbescheid,
sofern der Antrag gleich im ersten Zulassungsverfahren berücksichtigt werden konnte. Auf dem Bescheid ist u.a. auch aufgeführt, welche Unterlagen bei der Immatrikulation im Studierendensekretariat vorzulegen sind. Die Einschreibung erfolgt in den meisten Fällen schriftlich. Ausländische Studierende und QuereinsteigerInnen müssen sich jedoch persönlich einschreiben; sie erhalten mit dem Zulassungsbescheid einen bestimmten Einschreibetermin, den sie nur im Ausnahmefall unter Angabe eines triftigen Grundes verschieben können. Falls Sie bereits bei Antragstellung wissen, dass Sie im Zulassungsund Einschreibezeitraum August – Oktober verreisen oder anderweitig verhindert sein könnten, teilen Sie uns dies bitte möglichst mit dem Antrag auf Zulassung formlos mit.

Ein eventuelles Nachrückverfahren findet voraussichtlich in der 4. Augustwoche statt. Zwischenbescheide werden nicht verschickt. Falls Sie in den Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie erst nach dem endgültigen Abschluss des Vergabeverfahrens, voraussichtlich ab der 3. Septemberwoche, einen Ablehnungsbescheid mit dem Angebot, dass Sie sich noch für NC-freie Sprachen entscheiden können.

Bitte sorgen Sie während der Monate Juli – Oktober unbedingt für Erreichbarkeit, eventuell über eine von Ihnen bevollmächtigte Person.
Falls Sie in den Monaten, in denen Sie mit einem Zulassungsbescheid von uns rechnen können, verreisen, hinterlassen Sie bitte unbedingt einer Person Ihres Vertrauens, die Zugang zu Ihrer Post hat, eine Vollmacht, die Annahmeerklärung, die wir der Zulassung  beifügen, in Ihrem Namen zu unterschreiben.

Wenn Sie sich nämlich nicht in der von uns gesetzten Frist melden, gehen wir davon aus, dass Sie auf den Studienplatz verzichten, und vergeben diesen an die nächste Person auf der Warteliste.

Nach der Einschreibung erhalten Sie den Studierendenausweis und die Matrikelnummer, unter welcher Sie während Ihres Studiums am FTSK geführt werden.

Beratung und Betreuung

Die Betreuung der Studierenden am Fachbereich hat hohe Priorität. Die Studienberatung für Bachelor- und Masterstudiengänge, die Fachstudienberatungen der einzelnen Sprachen und die Beratung im postgradualen Masterstudiengang Konferenzdolmetschen sind miteinander verzahnt und bieten Ihnen in regelmäßigen Abständen im Gespräch Hilfen zu Ihren individuellen Problemen und fachspezifischen Fragen an. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Studierendensekretariat, dem Prüfungsamt, dem Studienbüro, der Studierendenvertretung und den einzelnen Fachschaften gewährleistet Aufklärungsarbeit in allen Problemstellungen Ihres Studierendenalltags.

Die Kontaktdaten der Studienberatung zu den BA- / MAStudiengängen können auf der Startseite der FTSK-Homepage (http://www.fb06.uni-mainz.de/320.php) abgerufen werden. Die Fachstudienberatungen der einzelnen Sprachen sowie deren Sprechzeiten sind auf den Internetseiten der einzelnen Fächer aufgeführt. Der AStA als Vertretung der Studierenden bietet eigene Beratungen in allen Lebenslagen an. Die Sprechzeiten der AStA-Beauftragten finden Sie auf http://astager.wordpress.com. Das AStA-Zimmer befindet sich in Raum 140, rechter Flügel Hauptgebäude, Erdgeschoss.

Die Sprechstunden der psychosozialen Beratung am Fachbereich sind auf http://www.fb06.uni-mainz.de/654.php abrufbar. Studierende können in Einzelgesprächen Probleme behandeln und individuelle Lösungen erarbeiten. Neben der Einzelberatung finden in Mainz regelmäßig Kurse zu verschiedenen Themen wie Strategien gegen Redeangst, Schreibblockaden überwinden, Zeitplanung und Lernmethoden usw. statt.

Am FTSK gibt es einen Service für behinderte Studierende mit Mobilitätshilfen für alle Behinderungsarten. Die Betreuung erfolgt durch zwei Zivildienstleistende. Die Zivildienstleistenden sind während der Vorlesungszeit Mo – Fr von 9 –17.30 Uhr zu erreichen; während der vorlesungsfreien Zeit Mo – Do von 9 –16 und Fr von 9 –13 Uhr (Zi. 147, rechter Flügel Hauptgebäude, Erdgeschoss; Tel. 508-35 147).

Behindertenbeauftragter des FTSK ist Herr Manfred Orschel, Zi. 157, rechter Flügel Hauptgebäude, Erdgeschoss; Tel. 508-35 157, Fax 508-35 457, E-Mail: orschel@uni-mainz.de.

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Stützen an, die Sie zielsicher durch Ihr Studium bringen. Nehmen Sie diese Beratungsmöglichkeiten bei Bedarf gerne in Anspruch.

Rückmeldung / Beurlaubung

Für das zweite und alle folgenden Semester müssen sich Studierende rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Sozialbeitrages, der sich momentan auf 95,13 € pro Semester beläuft (28,13 € für studentische Selbstverwaltung, 65,00 € für das Studierendenwerk und 2,00 € für Stipendienfonds). Mit der Zahlung dieses Beitrags erhalten Studierende die Berechtigung zum Erwerb eines Semestertickets für den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) oder den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Der Sozialbeitrag sollte nur mit dem Originalvordruck (wird mit den Semesterbescheinigungen zugeschickt) und nur während der Rückmeldefrist an die Landeshochschulkasse Mainz überwiesen werden. Dies gilt auch für Studierende, die sich für das entsprechende Semester beurlauben lassen wollen.

Die Beurlaubung ist immer nur für ein Semester möglich. Der Antrag ist innerhalb der Rückmeldefrist für das kommende Semester zu stellen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

Der Antrag auf Beurlaubung muss neben allen persönlichen Angaben wie z. B. Namen, Adresse, Matrikelnummer auch eine formlose Begründung einschließlich geeigneter Unterlagen enthalten (z. B. bei Auslandssemester Bescheinigung des/der Austauschbeauftragten oder der Gastuniversität, ärztliches Attest bei Krankheit). Die Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Während der Beurlaubung dürfen keine Prüfungen absolviert werden.

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie unter http://www.uni-mainz.de/studium/566.php.
Leitung

Frau Angelika Hüttenberger
Raum 103, Telefon: +497274-50835-103
Fax: +497274-50835-403
Sprechstunden nach Vereinbarung

Mitarbeiterinnen

Frau Felizitas Groß Telefon: -503
Frau Johanna Dali Telefon: -103
Frau Roswitha Kastl Telefon: -513 (vormittags)

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
vormittags 9.00 - 11.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch
nachmittags 13.30 - 16.00 Uhr

In den Ferien und vorlesungsfreien Zeiten geänderte Öffnungszeiten

Anschrift
Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft
Studierendensekretariat
An der Hochschule 2
D-76711 Germersheim

E-Mail: studsek06@uni-mainz.de

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Das Team des Studierendensekretariats (v.l.n.r.): F. Groß, R. Kastl, J. Dali, A. Hüttenberger, A. Lensmann

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