StudienanfängerInnen

Allgemeine Hinweise

Ausführliche Informationen zu Studienangelegenheiten und alle Formulare des Studierendensekretariats finden sie unter Anträge und Formulare.

Rückmeldung

Die ordnungs- und fristgerechte Rückmeldung ist die Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Als Rückmeldung gilt der Zahlungseingang des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Gebühren bei der Universität Mainz; eine schriftliche Mitteilung ist nicht erforderlich.

Rückmeldefrist

Beachten Sie bitte die Rückmeldefrist (sie ist auf der Vorderseite des Datenblatts –Bescheinigungsbogen - eingedruckt), da eine Fristüberschreitung im ungünstigsten Fall zur s.g. Zwangsexmatrikulation (Exmatrikulation von Amts wegen) führen kann.

Exmatrikulation von Amts wegen

Erfolgt die Rückmeldung (durch Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Gebühren) nicht fristgerecht, wird die Exmatrikulation von Amts wegen angeordnet (§19 Abs. 3 i.v.m. §17 Einschreibeordnung). Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch beim FTSK, Studierendensekretariat, An der Hochschule 2, 76726 Germersheim, eingelegt werden. Der fällige Semesterbeitrag ist unaufgefordert zusammen mit einer Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung gemäß Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) in Höhe von insgesamt 15 EUR zu entrichten.

Beurlaubung

Wenn Sie sich beurlauben lassen möchten, stellen Sie innerhalb der Rückmeldefrist einen entsprechenden Antrag. Das Formular ist im Internet oder persönlich beim Studierendensekretariat erhältlich. Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise/Bescheinigungen für Ihren Beurlaubungsgrund bei. Auch während der Beurlaubung ist der Semesterbeitrag zu entrichten.

Adressenänderung

Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Semester- bzw. Korrespondenzanschrift mit, damit wir Ihnen z. B. die Semesterunterlagen ohne Verzögerung zusenden können.
Namensänderung
Bei einer Namensänderung benötigen wir den Nachweis über die neue Namensführung in Kopie (für die Akte) und das Studienbuch.

Studienkonten

Umfassende Informationen zum Thema Studienkonten erhalten Sie im Internet unter http://www.uni-mainz.de/studium/studienkonten

Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation kann jeweils zum Ende des Semesters (SoSe bis zum 30.09., WS bis zum 31.03. eines jeden Jahres) beantragt werden. Bitte reichen Sie dafür den Antrag auf Exmatrikulation und den Entlastungsnachweis ein. Weitere Informationen finden Sie unter Anträge und Formulare.

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